Livica GmbH

Informationen

zu Ihrer Zuzahlungsbefreiung

Rezept

Gesetzlich Versicherte müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von den meisten Zuzahlungen befreit. Alle anderen Versicherten zahlen jedoch nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze. Diese beträgt 2 % des Bruttoeinkommens der im Haushalt lebenden Personen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 %. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Jahr bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Zuzahlungsregelung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Um Ihre medizinische Versorgung sicherzustellen, senden Sie bitte Ihre Zuzahlungsbefreiung postalisch, per Mail, Fax oder über das untenstehende Kontaktformular, sobald Sie diese von Ihrer Krankenkasse haben. Nur so können wir Ihre Versorgung nahtlos fortsetzen.

Die Livica kann bereits berechnete Zuzahlungen nicht erstatten – wir bitten Sie, in diesem Fall direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Um eine reibungslose Abwicklung der Zahlungen zu gewährleisten, bitten wir Sie, das untenstehende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an uns zu senden.

Download SEPA-Lastschrift-Mandat