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zu Ihrer Zuzahlungsbefreiung

Gesetzlich Versicherte müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von den meisten Zuzahlungen befreit. Alle anderen Versicherten zahlen jedoch nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze. Diese beträgt 2 % des Bruttoeinkommens der im Haushalt lebenden Personen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 %. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Jahr bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Zuzahlungsregelung der gesetzlichen Krankenversicherung
Keine Zuzahlungen
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Harn- und Blutteststreifen
- Berufsgenossenschaften
Zuzahlungsbefreiung
Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
- Ist bereits vor Beginn eines neuen Kalenderjahres abzusehen, dass der Versicherte die Belastungsgrenze überschreiten wird, steht ihm die Möglichkeit offen, den individuellen Höchstbetrag im Voraus in einer Summe an die jeweilige Krankenkasse zu entrichten. Der Versicherte erhält die Zuzahlungsbefreiung dann direkt und muss keine weiteren Zuzahlungen leisten.
- Wichtig zu wissen: Sollten die Zuzahlungen in dem Jahr doch geringer ausfallen, bekommt der Versicherte den im Voraus entrichteten Betrag nicht zurück, auch nicht anteilig.
Arzneimittel | 10% des Apothekenabgabepreises mindestens 5€ und maximal 10€ je verordnetes Produkt |
Verbandmittel | 10% des Apothekenabgabepreises mindestens 5€ und maximal 10€ je verordnetes Produkt |
Hilfsmittel | 10% der Kosten der Hilfsmittel mindestens 5€ und maximal 10€ |
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | 10% der Kosten maximal 10€ |
Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Es sind allerdings nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten.
Beispiel
Ressource 2.0 Fibre
1 x 24 Stück 82,28€
Zuzahlung 10% 8,23€ (min. 5€, max. 10€)
Fresubin 2 kcal Créme
1 x 24 Stück 64,80€
Zuzahlung 10% 6,48€ (min. 5€, max. 10€)
Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Stomaartikel, Sonden oder Spritzen, zahlen Versicherte 10% der Kosten pro Packung dazu, maximal aber 10 € für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln.
Beispiel
SenSura Click Xpro Basisplatte, PZN07211183
3 x 5 Stück 86,40€ (ZZ 8,64€)
SenSura Click Ileo Beutel, PZN 03109016
1 x 30 Stück 49,60€ (ZZ 4,96€)
Brava Paste, PZN 09543759
2 x 1 Stück 41,66€ (ZZ 4,16€)
Zuzahlung gesamt 17,76€
- Zuzahlung 10% 10€ (max 10 €)
Die Zuzahlungsbefreiung gilt nur für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Um Ihre medizinische Versorgung sicherzustellen, senden Sie bitte Ihre Zuzahlungsbefreiung postalisch, per Mail, Fax oder über das untenstehende Kontaktformular, sobald Sie diese von Ihrer Krankenkasse haben. Nur so können wir Ihre Versorgung nahtlos fortsetzen.
Die Livica kann bereits berechnete Zuzahlungen nicht erstatten – wir bitten Sie, in diesem Fall direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Um eine reibungslose Abwicklung der Zahlungen zu gewährleisten, bitten wir Sie, das untenstehende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an uns zu senden.